Preisliste
Physiotherapie
Erstbehandlung Hund (ca. 1 Stunde) - 70€
Erstbehandlung Pferd (ca. 1,5 Stunden) - 120€
Die Erstbehandlung bildet die Basis für den weiteren Heilungsprozess Ihres Tieres. In diesem ausführlichen Termin stehen die Analyse des aktuellen Gesundheitszustandes und die Erfassung der individuellen Bedürfnisse im Vordergrund.
Ich spreche mit Ihnen über die Krankengeschichte, die bisherigen Behandlungen und aktuellen Beschwerden. Anschließend erfolgt eine umfassende Untersuchung Ihres Tieres. Basierend auf dem gewonnenen Erkenntnissen entwickle ich einen individuellen Behandlungsplan, bereits in der Erstbehandlung können erste Therapieansätze erfolgen. Ich nehme mir Zeit, Ihnen alle Behandlungsschritte genau zu erklären und alle Fragen zu beantworten, damit Sie den Fortschritt Ihres Tieres jederzeit nachvollziehen können. Mein Ziel ist es, Sie als Tierhalter aktiv in den Heilungsprozess einzubinden.
Folgebehandlung Hund (ca. 45 min.) - 60€
Folgebehandlung Pferd (ca. 1 Stunde) - 100€
Die erste Behandlung legt den Grundstein - doch für eine langfristige Verbesserung sind regelmäßige Folgebehandlungen essenziell. Durch gezielte Anpassungen an den Therapieplan wird der Heilungsprozess optimal unterstützt und die Beweglichkeit Ihres Tieres nachhaltig gefördert.
Bei der Folgebehandlung wird der Fortschritt kontrolliert und wenn nötig erfolgt eine Anpassung des Therapieplans, das bedeutet die Techniken & Übungen werden vertieft oder es werden weiterführende Mobilisationen & Muskelaufbau gemacht. Jedes Tier reagiert individuell - deshalb passe ich jede Behandlung an die aktuellen Bedürfnisse an. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Tier sich wieder wohlfühlt und Freude an der Bewegung hat!
Specials
Für Sparfüchse gibt es auch die Folgebehandlungen im Sparpaket
Hund
5-er Karte - 280€
10-er- Karte - 540€
Pferd
5-er Karte - 480€
10-er Karte - 940€
Einzelbehandlungen (Massagen, Lypmphdrainage etc.) - 45€
Wichtiger Hinweis:
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird die geplante Behandlung privat in Rechnung gestellt (§615 BGB). Hintergrund: Der Termin kann in so kurzer Zeit nicht neu vergeben werden und verursacht einen Verdienstausfall. Mit der Terminvereinbarung erkennen Sie diese Regelung an.